E-MAIL-VERSAND
Im Anhang finden Sie unser Begleitschreiben zum elektronischen Versand von Belegen und Informationen. Wir empfehlen, eine gesonderte Adresse für den Rechnungsversand zu verwenden, damit keine Rechnung im Wust der täglichen E-Mail-Flut verloren geht und auch sicher gespeichert werden kann. Für die Infoschreiben können Sie auch mehrere E-Mail-Adressen angeben, z.B. für verschiedene Familienmitglieder oder Mitarbeiter und Auszubildende. Gerne erwarten wir Ihre Rückmeldung.
Märkte:
Die Mlf-Ausschreibung für das Winterhalbjahr ist entschieden, Fa. Möhlenkamp hat mit dem Hümmlinger Mischfutter wieder den Zuschlag erhalten. Wie auch schon bei den letzten Ausschreibungen übernehmen wir gerne die Belieferung der Kunden auf der ostfriesischen Halbinsel, soll heissen, zwischen Lorup und Küste ist uns kein Weg zu weit. Die Bestellung erfolgt wie gewohnt direkt bei der Fa. Möhlenkamp in Lorup, von da aus werden dann auch die Touren disponiert. Von unserer Seite aus können wir Ihnen eine prompte und saubere Anlieferung des Futters zusagen!
E-Rechnung
Ab dem 01.01.2025 wird die E-Rechnung eingeführt, alle Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Rechnungen (XML-Datei) empfangen und möglichst auch weiterverarbeiten können. Wir befinden uns mit diesem Prozess in der Vorbereitung und werden Anfang 2025 mit der Umstellung beginnen. Dazu benötigen wir Ihre Rechnungs-E-Mail-Adresse und einige weitere Informationen, die wir in Kürze abrufen werden. Unsere Infoletter wird in diesem Zuge ebenfalls per Mail und nicht mehr über die Post versendet. Die Digitalisierung wird somit zügig vorangetrieben und hoffentlich im weiteren Verlauf zu diversen Arbeitserleichterungen führen.
Zertifizierung 2025
Wieder zu 100 % bestanden! Wir danken für die Unterstützung durch unsere Mitarbeiter und z.T. auch Kunden, durch die die QS-Prüfung Handel und Transport, VLOG und RedCert erfolgreich abgeschlossen wurde. Die neuen Zertifkate sind in Kürze auf unserer Homepage einsehbar. Dazu passend möchten wir noch an die Rücksendung der erforderlichen Ernteunterlagen vor der ersten Anlieferung von Getreide (Qualitätsvereinbarung) und Raps (Selbsterklärung) erinnern sowie an die
STV-Erntegutbescheinigung, ohne die eine Annahme von Getreide nicht erfolgen darf.





